Schulatteste

Schulatteste

Schulatteste

  • Ist ein Schulkind krank, erfolgt die Entschuldigung bei der Schule durch die Eltern.

  • Erst ab einer Krankheitsdauer von 10 Tagen ist gemäß §2 der Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs ein ärztliches Attest erforderlich. Darunter erhalten Schulkinder grundsätzlich keine Atteste von Kinder- und Jugendärzten, auch nicht, wenn es die Oberstufe oder einen Prüfungstag betrifft.

  • Wir berücksichtigen keine schulinternen Regelungen. Bei auffälligem Fehlverhalten können in Einzelfällen Konzepte entwickelt werden, die eine Kombination aus Bestätigung einer ärztlichen Vorstellung und der Entschuldigung der Eltern erfordern. Aus unserer Sicht können Eltern den Zustand ihres Kindes und damit die Schulfähigkeit am Erkrankungstag am besten einschätzen. Eine ärztliche Bescheinigung ist dazu nicht notwendig.


  • Für konstruktive Gespräche in speziell schwierigen Fällen stehen wir natürlich gern zur Verfügung. Bitte lassen Sie die Eltern in diesem Fall folgendes Formular unterzeichnen, um mit uns in Kontakt zu treten.
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