Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)


Nicht alle sinnvollen und empfehlenswerten ärztlichen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Wir bieten in unserer Praxis verschiedene Wahlleistungen an, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese sind nicht erstattungsfähig und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.


Wir berechnen die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Sie erhalten von uns eine Rechnung, mit der Sie bei Ihrer Krankenkasse evtl. eine Erstattung beantragen können.


Folgende Wunsch-Leistungen können wir Ihnen anbieten:

 



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